Nicolet Bankshares, Inc. fungiert als Holdinggesellschaft für die Nicolet National Bank, die Bankprodukte und -dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen anbietet.
Das Unternehmen ist eine registrierte Bankholdinggesellschaft gemäß dem Bank Holding Company Act von 1956 in der geänderten Fassung. Das Unternehmen besitzt auch vollständig eine registrierte Anlageberatungsfirma, die Nicolet Advisory Services, LLC (Nicolet Advisory), die Brokerage- und Anlageberatungsdienstleistungen für Ku...
Nicolet Bankshares, Inc. fungiert als Holdinggesellschaft für die Nicolet National Bank, die Bankprodukte und -dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen anbietet.
Das Unternehmen ist eine registrierte Bankholdinggesellschaft gemäß dem Bank Holding Company Act von 1956 in der geänderten Fassung. Das Unternehmen besitzt auch vollständig eine registrierte Anlageberatungsfirma, die Nicolet Advisory Services, LLC (Nicolet Advisory), die Brokerage- und Anlageberatungsdienstleistungen für Kunden anbietet, sowie die Nicolet Insurance Services, LLC (Nicolet Insurance), um die Bereitstellung eines Ernteversicherungsprodukts im Zusammenhang mit der landwirtschaftlichen Kreditvergabe des Unternehmens zu erleichtern. Das Unternehmen hat eine Tochtergesellschaft, die eine webbasierte Investment-Management-Plattform für Finanzberatertransaktionen und damit verbundene Aktivitäten bereitstellt.
Übersicht über Produkte und Dienstleistungen
Das Hauptgeschäft des Unternehmens ist das Bankwesen, bestehend aus Kreditvergabe und Einlagensammlung sowie ergänzenden bankbezogenen Produkten und Dienstleistungen für Unternehmen und Einzelpersonen der Gemeinden, die es bedient, sowie der operativen Unterstützung zur Bereitstellung, Finanzierung und Verwaltung solcher Bankprodukte und -dienstleistungen. Darüber hinaus werden hauptsächlich Vertrauens-, Brokerage- und andere Anlageverwaltungsdienstleistungen für Einzelpersonen sowie Rentenplan-Services für Geschäftskunden angeboten. Das Unternehmen bietet seine Produkte und Dienstleistungen hauptsächlich über 56 Bankfilialen, Online-Banking, Mobile-Banking und eine interaktive Website an. Nicolets Callcenter betreut auch Kunden.
Das Unternehmen bietet eine Vielzahl von Darlehen, Einlagen und damit verbundenen Dienstleistungen für Geschäftskunden (insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen sowie professionelle Unternehmen) an, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Geschäftskontrollen und andere Geschäftseinlagenprodukte sowie Cash-Management-Services, internationale Bankdienstleistungen, Geschäftskredite, Kreditlinien, gewerbliche Immobilienfinanzierung, Baufinanzierungen, landwirtschaftliche Immobilien- oder Produktionskredite und Akkreditive sowie Rentenplan-Services. Ebenso bietet das Unternehmen eine Vielzahl von Bankprodukten und -dienstleistungen für Verbraucher an, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Wohnhypothekendarlehen und Hypothekenrefinanzierungen, Eigenheimkredite und Kreditlinien, Wohnbaudarlehen, persönliche Darlehen, Girokonten, Sparkonten und Tagesgeldkonten, verschiedene Festgelder und individuelle Rentenkonten, Schließfächer sowie persönliche Brokerage-, Treuhand- und Testamentsdienstleistungen. Das Unternehmen bietet auch Online-Dienste einschließlich gewerblichem, privatem und Treuhand-Online-Banking, automatischer Rechnungszahlung, Einzahlungen und Kontozugriff per Mobile-Banking, Remote-Einzahlungserfassung sowie andere Dienstleistungen wie Überweisungen, Debitkarten, Kreditkarten, Prepaid-Geschenkkarten, Direkteinzahlung und offizielle Bankschecks an.
Das Unternehmen sucht bonitätswürdige Kreditnehmer hauptsächlich im geografischen Bereich seiner Filialen. Als Gemeinschaftsbank mit erfahrenen Kreditgebern für gewerbliche, landwirtschaftliche und Wohnimmobilienkredite besteht die Hauptaufgabe des Unternehmens darin, Kredite in folgenden Kategorien zu vergeben:
geschäftsbezogene Kredite, bestehend aus gewerblichen, industriellen und Geschäftskrediten und -linien; eigengenutzten gewerblichen Immobilien (eigengenutzte CRE); landwirtschaftlichen (AG) Produktions- und AG-Immobilienkrediten; gewerblichen Immobilieninvestitionskrediten (CRE-Investitionen); sowie Baufinanzierungen und Grundstücksentwicklungen;
Wohnimmobilienkredite, bestehend aus erstklassigen Wohnhypotheken, nachrangigen Wohnhypotheken, Eigenheimkrediten und -kreditlinien, Wohnbaudarlehen sowie anderen Krediten (hauptsächlich Verbraucherkredite).
Das Unternehmen ist eine Vollservice-Gemeinschaftsbank, die Dienstleistungen von gewerblichem, landwirtschaftlichem und Verbraucherbanking bis hin zu Vermögensverwaltung und Rentenplan-Services anbietet. Das Unternehmen ist hauptsächlich in Wisconsin, Michigan und Minnesota tätig. Das Unternehmen vermarktet seine Dienstleistungen an inhabergeführte Unternehmen, die einzelnen Eigentümer dieser Unternehmen und andere Bewohner innerhalb seines Marktgebiets, das zum 31. Dezember 2023 durch 56 Filialen hauptsächlich im geografischen Bereich seiner Filialen liegt.
Die Einlagen des Unternehmens umfassen nicht verzinsliche Sicht-, verzinsliche Sicht-, Geldmarkt-, Sparkonten und Termineinlagen.
Zum 31. Dezember 2023 umfasste das Investitionsportfolio des Unternehmens US-Schatzanleihen; US-Regierungsagenturanleihen; Staats-, Kreis- und Kommunalanleihen; hypothekenbesicherte Wertpapiere; und Unternehmensschuldverschreibungen.
Überwachung und Regulierung
Das Unternehmen unterliegt einer umfassenden Regulierung, Überwachung und Prüfung nach Bundes- und Landesrecht. Im Allgemeinen sollen diese Gesetze und Vorschriften die Einleger der Bank des Unternehmens, den Einlagensicherungsfonds der FDIC und das gesamte Bankensystem schützen, jedoch nicht die Aktionäre des Unternehmens.
Da das Unternehmen alle Kapitalanteile der Bank besitzt, ist es eine Bankholdinggesellschaft gemäß dem geänderten Bundesbank Holding Company Act von 1956 (dem Bank Holding Company Act). Folglich unterliegt das Unternehmen hauptsächlich der Aufsicht, Prüfung und Berichterstattung nach dem Bank Holding Company Act und den Vorschriften des Board of Governors der Federal Reserve System (der Federal Reserve). Als Bankholdinggesellschaft mit Sitz in Wisconsin reguliert und überwacht auch das Wisconsin Department of Financial Institutions (das WDFI) alle wesentlichen Aspekte seiner Geschäftstätigkeit.
Gemäß der Politik der Federal Reserve und des Dodd-Frank Act wird erwartet, dass das Unternehmen eine finanzielle Stärke für die Bank darstellt und Ressourcen zur Unterstützung der Bank bereitstellt. Das Unternehmen muss weiterhin von der Federal Reserve als gut geführt und gut kapitalisiert angesehen werden, und die Bank muss von der Office of the Comptroller of the Currency (der OCC) als gut geführt und gut kapitalisiert angesehen werden und mindestens eine zufriedenstellende Bewertung nach dem Community Reinvestment Act haben.
Da die Bank als Nationalbank konzessioniert ist, unterliegt sie hauptsächlich der Aufsicht, Prüfung und Berichterstattung nach dem National Bank Act und den Vorschriften der OCC. Die OCC prüft regelmäßig die Geschäftstätigkeit der Bank und hat die Befugnis, Fusionen, die Errichtung von Filialen und ähnliche Unternehmensmaßnahmen zu genehmigen oder abzulehnen. Da die Einlagen der Bank bis zum gesetzlich maximalen Umfang durch die FDIC versichert sind, unterliegt sie auch bestimmten FDIC-Vorschriften, und die FDIC hat ebenfalls Prüfbefugnisse und Durchsetzungsbefugnisse gegenüber der Bank. Die Bank unterliegt auch zahlreichen staatlichen und bundesstaatlichen Gesetzen und Vorschriften, die das Unternehmen, seine Geschäftstätigkeiten und Operationen betreffen.
Nationalbanken sind nach dem National Bank Act verpflichtet, sich an die für staatliche Banken geltenden Filialgesetze in den Bundesstaaten, in denen sie sich befinden, zu halten. Gemäß dem Gesetz von Wisconsin und dem Dodd-Frank Act sowie mit vorheriger Genehmigung der OCC kann die Bank Filialen innerhalb oder außerhalb von Wisconsin eröffnen, vorausgesetzt, dass eine von dem Staat konzessionierte Bank in dem Staat, in dem die Filiale eröffnet werden soll, ebenfalls berechtigt wäre, eine Filiale zu eröffnen. Darüber hinaus kann die Bank mit vorheriger behördlicher Genehmigung Filialen von bestehenden Banken in Wisconsin oder anderen Bundesstaaten erwerben.
Die Bank unterliegt den Bestimmungen der von der Federal Reserve erlassenen Verordnung W, die die Abschnitte 23A und 23B des Federal Reserve Act umsetzt. Die Verordnung W legt Grenzen und Bedingungen für die Höhe von Krediten oder Kreditverlängerungen an, Investitionen in oder bestimmte andere Transaktionen mit verbundenen Unternehmen fest und für die Höhe von Darlehen an Dritte, die durch Wertpapiere oder Verpflichtungen von verbundenen Unternehmen besichert sind. Die Verordnung W verbietet unter anderem einem Institut, bestimmte Transaktionen mit bestimmten verbundenen Unternehmen durchzuführen, es sei denn, die Transaktionen erfolgen zu Bedingungen, die im Wesentlichen gleich oder zumindest genauso vorteilhaft für das Institut oder seine Tochtergesellschaften sind wie die zum Zeitpunkt für vergleichbare Transaktionen mit nicht verbundenen Unternehmen geltenden Bedingungen. Bundesgesetze legen auch Beschränkungen für die Fähigkeit der Bank fest, Kredite an ihre leitenden Angestellten, Direktoren, Hauptaktionäre und deren verbundene Interessen zu gewähren. Diese Kredite müssen zu Bedingungen gewährt werden, die im Wesentlichen den zum Zeitpunkt für vergleichbare Transaktionen mit nicht verbundenen Dritten geltenden Bedingungen, einschließlich Zinssätzen und Sicherheiten, entsprechen, und dürfen nicht mit einem höheren als dem normalen Rückzahlungsrisiko oder anderen nachteiligen Merkmalen verbunden sein.
Die Bank unterliegt auch Verbrauchergesetzen und -vorschriften, die Verbraucher bei Transaktionen mit Kreditinstituten schützen sollen, sowie anderen Gesetzen oder Vorschriften, die Kunden von Finanzinstituten im Allgemeinen betreffen. Diese Gesetze und Vorschriften umfassen den Truth in Lending Act, den Truth in Savings Act, den Electronic Funds Transfer Act, den Expedited Funds Availability Act, den Equal Credit Opportunity Act, den Fair Housing Act, den Real Estate Settlement and Procedures Act, den Fair Credit Reporting Act und den Federal Trade Commission Act, unter anderem. Gemäß den Datenschutzbestimmungen des Gramm-Leach-Bliley Act von 1999 und den entsprechenden Vorschriften ist das Unternehmen in seiner Fähigkeit eingeschränkt, nicht öffentliche Informationen über Verbraucher an nicht verbundene Dritte weiterzugeben. Das Dodd-Frank Act zentralisierte die Verantwortung für den Verbraucherschutz im Finanzbereich, einschließlich der Umsetzung, Prüfung und Durchsetzung der Einhaltung bundesstaatlicher Verbraucherschutzgesetze, beim Consumer Financial Protection Bureau (CFPB). Kreditinstitute mit weniger als 10 Milliarden US-Dollar Vermögen, wie die Bank, unterliegen den vom CFPB erlassenen Regeln, werden jedoch weiterhin zu Prüfzwecken auf Einhaltung von Verbraucherschutzbestimmungen von Bundesbankenaufsichtsbehörden überwacht.
Gemäß den Datenschutzbestimmungen des Gramm-Leach-Bliley Act von 1999 und den entsprechenden Vorschriften ist das Unternehmen in seiner Fähigkeit eingeschränkt, nicht öffentliche Informationen über Verbraucher an nicht verbundene Dritte weiterzugeben. Diese Einschränkungen erfordern die Offenlegung von Datenschutzrichtlinien gegenüber Verbrauchern und ermöglichen es Verbrauchern unter bestimmten Umständen, die Weitergabe bestimmter persönlicher Informationen an einen nicht verbundenen Dritten zu verhindern. Die Bundesbankenaufsichtsbehörden haben Leitlinien zur Festlegung von Informationssicherheitsstandards und Cybersicherheitsprogrammen zur Umsetzung von Schutzmaßnahmen unter Aufsicht des Verwaltungsrats verabschiedet. Diese Leitlinien, zusammen mit entsprechenden regulatorischen Materialien, konzentrieren sich zunehmend auf Risikomanagement und Prozesse im Zusammenhang mit Informationstechnologie und der Nutzung von Drittanbietern bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen.
Das Unternehmen, eine Wisconsin Corporation, wurde im Jahr 2000 gegründet. Das Unternehmen hieß früher Green Bay Financial Corporation und änderte seinen Namen im Jahr 2002 in Nicolet Bankshares, Inc.